AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen WintiFlitzer und dem Mieter.
2. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt durch die Online-Buchung und die Bestätigung durch WintiFlitzer zustande.
3. Mietbedingungen
Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der Kategorie B sein.
4. Kaution
Es ist keine Kaution erforderlich.
5. Versicherung
Das Fahrzeug ist versichert. Selbstbehalt: CHF 1000.
6. Stornierung
Kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor Mietbeginn.
Bei kurzfristigeren Stornierungen wird eine Gebühr von CHF 50 erhoben.
7. Haftung, Unfall, Pannen, Reparaturen, Schäden und Bussgelder
Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die während der Mietdauer entstehen, bis zur Höhe des Selbstbehalts.
Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden muss sofort die Polizei verständigt und ein Polizeibericht erstellt werden.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist umgehend zu informieren.
Alle relevanten Dokumentationen, Fotos und Unterlagen sind unverzüglich dem Vermieter einzureichen.
Bei selbstverschuldeten Pannen oder Schäden (z. B. Reifenschäden, Schlüsselverlust, falscher Treibstoff, Licht brennen lassen) werden die Kosten vollständig an den Mieter weiterverrechnet. Zusätzlich wird eine Umtriebspauschale von CHF 250 erhoben.
Reparaturen über CHF 100 und Mängel, die der Mieter nicht selbst beseitigen muss, sind sofort dem Vermieter zu melden, und dessen Anweisungen zur Mangelbehebung sind zu befolgen.
Für Auslagen im Zusammenhang mit Reparaturen ist eine Kostengutsprache des Vermieters erforderlich. Auslagen werden nur gegen Vorlage von Originalquittungen erstattet, sofern diese nicht auf Verschulden des Mieters zurückzuführen sind.
Eigenmächtige Reparaturen durch den Mieter sind nicht erlaubt.
Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, Zubehör und für unsachgemäße oder grobfahrlässige Nutzung (z. B. Motorschaden, Getriebeschaden, Kupplungsschaden, falsche Bedienung).
Nicht gemeldete oder verdeckte Schäden, die innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe festgestellt werden, können dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt werden.
Der Vermieter stellt kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
Der Mieter haftet vollumfänglich für Bussgelder und Gebühren (z. B. Kraftstoff, Maut, Park- oder Campinggebühren). Zusätzlich wird pro Ereignis eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem Mieter oder den Insassen entstehen. Mietreduktionen sind ausgeschlossen.
8. Treibstoffkosten
Treibstoffkosten sind nicht im Mietpreis enthalten.
Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt inkl. Quittung zurückgegeben werden.
Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, fallen 20 CHF für Nachtanken und Aufwand an.
9. Rückgabe
Der Mieter hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin und Ort zurückzugeben.
Eine Mietverlängerung von maximal 1 Stunde ist in Absprache mit dem Vermieter möglich. Danach wird eine Umstandsgebühr von CHF 50 erhoben.
Schäden, Mängel und außerordentliche Ereignisse sind unaufgefordert zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden nachträglich in Rechnung gestellt.