AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen WintiFlitzer und dem Mieter.


2. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt durch die Online-Buchung und die Bestätigung durch WintiFlitzer zustande.


3. Mietbedingungen

Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der Kategorie B sein.


4. Kaution

Es ist keine Kaution erforderlich.


5. Versicherung

Das Fahrzeug ist versichert. Selbstbehalt: CHF 1000.


6. Stornierung

  • Kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor Mietbeginn.

  • Bei kurzfristigeren Stornierungen wird eine Gebühr von CHF 50 erhoben.


7. Haftung, Unfall, Pannen, Reparaturen, Schäden und Bussgelder

  • Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die während der Mietdauer entstehen, bis zur Höhe des Selbstbehalts.

  • Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden muss sofort die Polizei verständigt und ein Polizeibericht erstellt werden.

  • Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist umgehend zu informieren.

  • Alle relevanten Dokumentationen, Fotos und Unterlagen sind unverzüglich dem Vermieter einzureichen.

  • Bei selbstverschuldeten Pannen oder Schäden (z. B. Reifenschäden, Schlüsselverlust, falscher Treibstoff, Licht brennen lassen) werden die Kosten vollständig an den Mieter weiterverrechnet. Zusätzlich wird eine Umtriebspauschale von CHF 250 erhoben.

  • Reparaturen über CHF 100 und Mängel, die der Mieter nicht selbst beseitigen muss, sind sofort dem Vermieter zu melden, und dessen Anweisungen zur Mangelbehebung sind zu befolgen.

  • Für Auslagen im Zusammenhang mit Reparaturen ist eine Kostengutsprache des Vermieters erforderlich. Auslagen werden nur gegen Vorlage von Originalquittungen erstattet, sofern diese nicht auf Verschulden des Mieters zurückzuführen sind.

  • Eigenmächtige Reparaturen durch den Mieter sind nicht erlaubt.

  • Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, Zubehör und für unsachgemäße oder grobfahrlässige Nutzung (z. B. Motorschaden, Getriebeschaden, Kupplungsschaden, falsche Bedienung).

  • Nicht gemeldete oder verdeckte Schäden, die innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe festgestellt werden, können dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt werden.

  • Der Vermieter stellt kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

  • Der Mieter haftet vollumfänglich für Bussgelder und Gebühren (z. B. Kraftstoff, Maut, Park- oder Campinggebühren). Zusätzlich wird pro Ereignis eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben.

  • Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen, die dem Mieter oder den Insassen entstehen. Mietreduktionen sind ausgeschlossen.


8. Treibstoffkosten

  • Treibstoffkosten sind nicht im Mietpreis enthalten.

  • Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt inkl. Quittung zurückgegeben werden.

  • Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, fallen 20 CHF für Nachtanken und Aufwand an.


9. Rückgabe

  • Der Mieter hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin und Ort zurückzugeben.

  • Eine Mietverlängerung von maximal 1 Stunde ist in Absprache mit dem Vermieter möglich. Danach wird eine Umstandsgebühr von CHF 50 erhoben.

  • Schäden, Mängel und außerordentliche Ereignisse sind unaufgefordert zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden nachträglich in Rechnung gestellt.  

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